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Herr Kleine-Bekel
05221 / 1828060 Mo - Fr 09:00 - 17:00 Einsteinstraße 7, Herford Germany
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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen

der DMDG GmbH & Co KG

Von:
DMDG GmbH & Co.KG
Einsteinstraße 7, 32052 Herford

1. Vertragsabschluß
Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Alle Angaben in Katalogen, Maßblättern und Angeboten sind unverbindlich. Die Kosten für Ausarbeitung von Angeboten, Kostenvoranschlägen und Plänen werden berechnet. Bei Auftragserteilung erfolgt keine Berechnung. Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Kaufabschlüsse mit Vertretern sind für den Käufer bindend, für DMDG GmbH & Co.KG erst nach schriftlicher Bestätigung.

2. Preisgestaltung
Unsere Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, unverzollt. Sofern sich zwischen Vertragsabschluß und
Lieferung oder Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten
( z.B. Frachterhöhungen, Lohn- und Rohstoffpreiserhöhungen etc.) oder unsere Abgaben erhöhen oder neu eingeführt werden, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Umsatzsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet, wobei etwaige Erhöhungen des Steuersatzes zwischen Bestellung und Lieferung zu Lasten des Bestellers gehen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind sofort und spesenfrei zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen, den Betrieb des Käufers zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht gezahlt, so werden auch alle übrigen , noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig, auch, wenn ein ev. Vereinbartes Ziel noch nicht abgelaufen ist. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung, des außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers sind alle etwa gewährten Rabatte und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.

4. Lieferfristen
Eingegangene Bestellungen gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Der Besteller akzeptiert vollinhaltlich die erhaltene Auftragsbestätigung in allen Einzelheiten sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Lieferfristen und Termine gelten stets nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Warenabsendung. Lieferfristen gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser oder des Vorlieferanten Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen uns gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest vereinbart wurden. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten und für uns angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet worden ist. Erhöht sich bei Teillieferungen die Stückzahl, so kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmengen geltend machen. Bei Lieferungsverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar einerlei, ob sie bei uns, bei dem Vorlieferanten oder einem unserer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

5. Versand
Der Versand und Verkauf erfolgt grundsätzlich ab Werk. Versandbereit gemeldetes Material muß unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen bei uns abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, das Material nach eigener Wahl zu versenden. Wird die Verladung oder Beförderung der Waren aus einem Grunde, den wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so sind wir ohne unsere Beauftragten berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Käufers und unter Ausschluß unserer Haftung die Ware nach unserem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Bestellers, dies auch dann, wenn eine Frankolieferung vereinbart ist. Ohne bestimmte Weisungen für den Versand wird dieser nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart bewirkt. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verauslagten Beträge vorgenommen. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung durch unser eigenes Fahrzeug erfolgt.

6. Gewährleistung
Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir wie folgt Gewähr :
a) entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Versendung;
b) nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, umgehend anzuzeigen.
c) Mängelrügen des Käufers müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Dies gilt auch für Beanstandungen hinsichtlich Stückzahl, Maß oder Gewicht. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Ware zu rügen.
d) unsere Gewährleistung bezieht sich auf eine betriebsgerechte Ausführung, auf Verwendung einwandfreier Materialien und erstrecktsich auf 2 Monate nach der Auslieferung. Bei natürlichem Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung und unsachgemäßer Handhabung oder Montage ist eine Gewährleistung ausgeschlossen;
e) Mängel, die nachweisbar auf fehlerhaftes Material oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind, werden durch Ersatzlieferung der schadhaften Teile nach unserer Wahl getaucht. Weitergehende Verpflichtungen des Lieferers, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen;
f) Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht sofort zur Verfügung, entfallen sämtliche Mängelansprüche;
g) Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns;
h) für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen, auch der Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch für Zahlungen aus Forderungen unseres Kunden aufgrund von Weiterverkauf unserer Ware. Unser Kunde hat gegenüber seines jeweiligen Abnehmers unseren Eigentumsvorbehalt aufrechtzuerhalten. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer erwachsen. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse unseres Kunden eingegangen sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Zu anderer Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht befugt. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Er verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen, aber für unsere Rechnung treuhänderisch einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind für die Tilgung unserer Kaufpreisforderung zu verwenden. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt jedoch von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen sowie die uns zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

8. Allgemeines
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist 32107 Bad Salzuflen . Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile Lemgo. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen und ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes beim Amtsgericht Klage zu erheben. Sollte eine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen nichtig sein, so gelten trotzdem alle anderen.

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